Begriff

Die kieferorthopädische Behandlung ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Dabei geht es um das Verhüten, Erkennen und Behandeln von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Sie wird erforderlich, wenn diese Fehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Durch Zahnregulierungsmittel (z. B. Zahnspangen) werden diese Fehlstellungen korrigiert. Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Behandlung von Kieferkrankheiten als zahnärztliche Behandlung bestimmt § 28 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Der Ausschluss der kieferorthopädischen Behandlung ist in § 28 Abs. 2 Satz 6 SGB V geregelt. Die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Kostenübernahme und des Eigenanteils sowie das Abrechnungsverfahren stellt § 29 SGB V dar. Den konkreten Inhalt der vertragszahnärztlichen Leistungen geben die Richtlinien für die Kieferorthopädische Behandlung (KfO-RL) wieder. Einzelheiten haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im GR v. 9.12.1988 zusammengefasst.

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