In der Unfallversicherung sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Kindergärten, -horte, -krippen) kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Versichert sind auch die Wege zu diesen Tageseinrichtungen und zurück. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Betreuung des Kindes durch eine geeignete Tagespflegeperson.[2]
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