Begriff

Die Kindererziehungsleistung ist eine Leistung an Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind. Im Unterschied zur Kindererziehungszeit für Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge 1921 bzw. 1927 und später steht die Kindererziehungsleistung nur Müttern zu.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Kindererziehungsleistung ist in den §§ 294 bis 299 SGB VI geregelt.

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