0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten.

Durch Art. 6 Nr. 1 bis 5, Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009 (BGBl. I S. 1701) wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 in den Abs. 1 bis 4 das Wort "Geldinstitut" jeweils durch "Kreditinstitut" und die Zeit von 7 Tagen durch 14 Tage ersetzt. Abs. 5 wurde angefügt.

Nach Art. 7 Abs. 5, Art. 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird § 55 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge