Rz. 42

Transparenz sollte für die betroffene Person dahingehend bestehen zu wissen, dass und in welchem Umfang ihre personenbezogene Daten verarbeitet werden. Um dies zu erreichen, sollten nach EG 39 DSGVO "alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst" werden.

Aufklärung in dieser Weise sollte insbesondere erfolgen über

  • die Identität des Verantwortlichen,
  • die Zwecke der Verarbeitung,
  • die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und wie diese Rechte geltend gemacht werden können.

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