Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicherung), sondern 1,3333. Für ständige Arbeiten unter Tage kommt ggf. zusätzlich ein Leistungszuschlag an Entgeltpunkten hinzu.[2]
Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
Sind Kindererziehungszeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt, dann ergeben sich dafür – wie in der allgemeinen Rentenversicherung – 0,0833 Entgeltpunkte (0,9996 Entgeltpunkte für 1 Jahr). Dies wird erreicht, indem die Entgeltpunkte für die knappschaftlichen Kindererziehungszeiten 0,0625 betragen und sich nach der Multiplikation mit dem Rentenartfaktor (1,3333) ein Wert von 0,0833 ergibt.
Als besondere Leistungen der knappschaftlichen Rentenversicherung, die wegen der besonderen Schwere und Belastung knappschaftlicher Beschäftigung gewährt werden, sind insbesondere zu nennen:
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die bereits früher als andere Altersrenten beansprucht werden kann,
- Rente für Bergleute (besondere Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) und Knappschaftsausgleichsleistung.
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