Rz. 2
Die Vorschrift beschreibt die in einer Traumaambulanz zu erbringende Leistung und deren Zweck. Seit Erlass des OEG im Jahre 1976 wurden viele Erkenntnisse im Bereich der psychischen Folgen von schädigenden Ereignissen, insbesondere Gewalttaten, gewonnen. Auch wenn die körperlichen Folgen der Tat längst verheilt sind, können die Betroffenen noch unter den psychischen Auswirkungen leiden, etwa in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode beschlossen, dass Betroffene schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen, etwa Traumaambulanzen, erhalten sollen (BT-Drs. 19/13824 S. 184).
Rz. 3
In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/13824 S. 185) heißt es dazu:
Zitat
Den positiven Effekt einer Frühintervention in einer Traumaambulanz bestätigte die bis Ende 2014 vom Universitätsklinikum Ulm im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführte Studie "Verbesserter Zugang zu Traumaambulanzen durch aktiven Einbezug der Versorgungsbehörden sowie primärer Anlaufstellen und Evaluation der Effektivität von Sofortinterventionen" (TRAVESI). Die Ergebnisse der Studie wurden online publiziert (Miriam Rassenhofer et al., "Effektivität der Frühintervention in Traumaambulanzen", Psychotherapeut vom 11. Dezember 2015, DOI 10.1007/s00278-015-0073-0). Die Studie hat ergeben, dass nach der Frühintervention die Besserung der Traumabelastung hochsignifikant und klinisch bedeutsam war. Die depressive Symptomatik hat sich ebenfalls signifikant gebessert. Eine vergleichbare Verbesserung gab es in der Kontrollgruppe nicht, obwohl die Mehrheit der Betroffenen sich dort ebenfalls in Behandlung begeben hatte, jedoch im Rahmen der Regelversorgung. Diese war oft mit den üblichen Wartezeiten verbunden und die Therapeuten verfügten über die üblich vorhandene Traumaexpertise. Eine statistisch signifikante, im Bereich der posttraumatischen Stresssymptomatik sogar klinisch relevante Reduktion der Belastungen gab es nur nach Inanspruchnahme der Leistungen der Traumaambulanz. Im Bereich der subjektiv empfundenen Sicherheit zeigte sich nach der Inanspruchnahme der Traumaambulanz eine positive Tendenz, während die diesbezüglichen Werte in den Kontrollgruppen gleich blieben. Für eine Besserung des Befindens durch die Inanspruchnahme der Traumaambulanzen spricht zudem, dass die Mehrzahl der dort behandelten Studienteilnehmer danach keine weiterführende Behandlung in Anspruch genommen hat. Nach alledem hat die TRAVESI-Studie ergeben, dass durch eine Frühintervention in einer Traumaambulanz die Belastung nach potenziell traumatischen Erfahrungen reduziert wird, zudem kann hierdurch die Chronifizierung der posttraumatischen Stresssymptomatik verhindert werden. Die schnelle, niedrigschwellige Intervention durch traumatologisch spezialisierte Mitarbeiter einer Traumaambulanz ist der Behandlung im Rahmen der Regelversorgung überlegen.