Die Kostenerstattung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist ein finanzielles Regulativ, um Ungerechtigkeiten und Härten bei der Regelung der örtlichen Zuständigkeit ausgleichen zu können. Die Kostenerstattung zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Jugendhilfeträger kann man als vertikale, die zwischen örtlichen Jugendhilfeträgern als horizontale Kostenerstattung bezeichnen.

Die Kostenerstattung im Verhältnis zu anderen Sozialleistungsträgern soll verhindern, dass der Jugendhilfeträger auf den Kosten "sitzenbleibt", obwohl er nicht oder nur nachrangig zuständig war oder nur vorläufig geleistet hat.

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