Begriff

Durch Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Grundlage ist regelmäßig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Krankengeld wird auf der Basis der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und abhängig vom Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es orientiert sich an den jeweiligen aktuellen Verhältnissen. Während der Freistellungsphase ruht der Anspruch auf Krankengeld. Mit dem Ende der Freistellungsphase entfällt auch das Stammrecht auf Krankengeld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Grundlage der Altersteilzeit ist das Altersteilzeitgesetz. Die besonderen Vorschriften bei der Berechnung des Regelentgelts enthält § 47 Abs. 2 Sätze 4-5 SGB V. Das Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld ist in § 49 Abs. 1 Nr. 6 SGB V geregelt. Während des ruhenden Krankengeldanspruchs sind Beiträge zur Krankenversicherung nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu entrichten (BSG, Urteil v. 25.8.2004,B 12 KR 22/02 R). Die ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Gemeinsamen Verlautbarung zu den leistungsrechtlichen Fragen Stellung genommen (GR v. 19.4.2007). Weitere Aussagen enthält das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung (GR v. 7.9.2022).

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