Zugelassene Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen

  • Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt/geheilt oder gelindert werden sollen und
  • die Patienten untergebracht und verpflegt werden.[1]

Dazu zählen

  • Hochschulkliniken,
  • Plankrankenhäuser (Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind) und
  • Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag.[2]

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