Die Krankenkasse erbringt Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine erforderliche Leistung der

  • häuslichen Krankenpflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • medizinischen Rehabilitation oder
  • Pflegeleistungen

nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann.

Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Aktivierung des Patienten, Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erforderlich ist.[1]

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