Handelt es sich um eine Tätigkeit bei Film- und Fernsehfilmproduzenten (sog. Filmkünstler), sind Filmautoren, Filmkomponisten und Fachberater im Allgemeinen nicht in den Organismus des Unternehmens eingegliedert, sodass ihre Tätigkeit i. d. R. selbstständig ist. Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Regieassistenten und sonstige Mitarbeiter in der Film- und Fernsehfilmproduktion sind dagegen im Allgemeinen nichtselbstständig.[1]

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