Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts.
Abzugrenzen sind die Formen des Saisonkurzarbeitergeldes und des Transferkurzarbeitergeldes.
Sozialversicherung: Das Kurzarbeitergeld ist geregelt in den §§ 95 bis 109 SGB III.
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