Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfüllung der Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung.
  • Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.

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