Begriff

Leistungen der Pflegeversicherung werden gewährt, wenn ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde und versicherungsrechtliche (Vorversicherungszeit) als auch medizinische (Pflegebedürftigkeit/Pflegegrade) Voraussetzungen erfüllt sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungsvoraussetzungen für Pflegeleistungen sind die §§ 14, 15, 18, 33 und 35 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband und die Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene haben Aussagen über die Leistungsvoraussetzungen im Gemeinsamen Rundschreiben (GR v. 20.12.2022) getroffen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?