Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Ordnungsgeld wegen Ausbleibens trotz Anordnung persönlichen Erscheinens

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Ordnungsgeld gegen einen trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht anwesenden Beteiligten kommt auch bei fehlender Entschuldigung in der Regel nicht in Betracht, wenn nach Schluß dieser mündlichen Verhandlung eine abschließende Entscheidung ergeht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651436

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