Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe der Pauschgebühr für den die Berufung zurückweisenden Beschluß gemäß § 153 Abs 4 SGG

 

Leitsatz (amtlich)

Der die Hauptsache entscheidende Beschluß nach § 153 Abs 4 SGG nF läßt die Hälfte der gem §§ 184 ff SGG zu zahlenden Gebühr anfallen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1662851

Breith. 1994, 174

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