Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschwerde wegen Nichtübernahme der Gutachterkosten nach § 109 SGG
Leitsatz (amtlich)
In einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtübernahme der Kosten eines Gutachtens nach § 109 SGG sind auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Landeskasse aufzuerlegen. Das Beschwerdeverfahren ist eine besondere Angelegenheit iS des § 18 Nr 5 RVG.
Fundstellen
Dokument-Index HI1756986 |
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