Entscheidungsstichwort (Thema)
Form der Rechtsmittelzulassung
Leitsatz (amtlich)
Die Zulassung eines Rechtsmittels muß als Teil der Urteilsformel verkündet und im Sitzungsprotokoll vermerkt werden; ein Hinweis in den Entscheidungsgründen reicht nicht aus (Abweichung von der Rechtsprechung des BSG).
Orientierungssatz
Zur Rechtsmittelzulassung in der Rechtsmittelbelehrung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1661946 |
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