1 Einleitung

Der AHB-Indikationskatalog wendet sich an Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus und soll einen schnellen Überblick über AHB Indikationen liefern. Die hier genannten Indikationen begründen typischerweise einen Rehabilitationsbedarf unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Erkrankungen die hier nicht genannt werden, können dennoch einen Rehabilitationsbedarf begründen. Die Rehabilitationsleistung wird dann im Antragsverfahren, außerhalb des AHB-Verfahren beantragt bzw. durchgeführt. Umgekehrt können die Auswirkungen einiger hier genannter Erkrankungen auch eine Rehabilitationsleistung außerhalb des AHB-Verfahrens begründen. Rehabilitationsleistungen (Leistungen zur Teilhabe) können gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch für Personen erbracht werden, wenn deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Die Leistungen der Rentenversicherung zielen auf eine Wiederherstellung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit. Als Konzeption und Klassifikation für Teilhabe wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF) verabschiedet.

2 Definition der Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation, deren Besonderheit darin besteht, dass sie sich unmittelbar oder in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt und nach besonderen Vorgaben der Rentenversicherungsträger (Schnell- beziehungsweise Direkteinleitungsverfahren) und der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen eingeleitet und in dafür geeigneten Reha-Einrichtungen durchgeführt wird.

Ziel der AHB ist es, beeinträchtigte oder verlorengegangene körperliche beziehungsweise organbezogene Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu kompensieren, um den Belastungen und Erfordernissen des Alltags und des Berufslebens begegnen zu können und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Eine Anschlussrehabilitation kommt zu Lasten der Rentenversicherung nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht. Diese sind weiter unten nach Indikationsgruppen sortiert aufgeführt. Bei onkologischen Erkrankungen kann die Rehabilitation auch dann zu Lasten der Rentenversicherung durchgeführt werden, wenn eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne von § 10 SGB VI nicht zu erwarten ist oder wenn der Betroffene Altersrentner ist oder es sich um die onkologische Nachsorge eines Angehörigen handelt. In diesen Fällen wird die Leistung nicht nach § 15 SGB VI, sondern nach § 31 SGB VI erbracht.

3 Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

Die Beurteilung von Reha-Bedürftigkeit erfordert neben Betrachtung der bio-medizinischen Gesundheitsprobleme die Berücksichtigung der bio-psycho-sozialen Ebene. In diesem Sinne ergänzt die ICF die bestehenden Klassifikationen im Gesundheitswesen z. B. die ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Die ICF ermöglicht es, die Auswirkungen eines Gesundheitsproblems auf die Funktionsfähigkeit zu beschreiben. Bei den Auswirkungen kann es sich um eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, der Mobilität, der Kommunikation, der Selbstversorgung und des häuslichen Lebens oder der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben handeln (...).

Voraussetzung für die Anwendung des bio-psycho-sozialen Modells ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems gemäß der Klassifikation nach ICD. In Anlehnung an die ICF kann ein Gesundheitsproblem in den Bereichen der Körperfunktionen und -struktur des menschlichen Organismus (Schädigungen), der Aktivitäten aller Art und der Teilhabe an Lebensbereichen einer Person vor dem Hintergrund ihrer gesamten Kontextfaktoren (Umwelt- und personbezogene Faktoren) beschrieben werden.

Die zentrale Aufgabe der AHB ist die möglichst weitgehende Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Funktionsfähigkeit (früher: funktionale Gesundheit) durch die Beseitigung der eingetretenen Behinderungen bzw. die Verbesserung der beeinträchtigten Fähigkeiten.

Bei der sozialmedizinischen Beurteilung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stehen Fragen von Reha-Bedürftigkeit und Reha-Fähigkeit im Vordergrund, um das anzustrebende Reha-Ziel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erreichen.

4 Voraussetzungen für die Teilnahme an einer AHB

4.1 Rehabilitationsbedürftigkeit

In die Beurteilung der Reha-Bedürftigkeit gehen folgende Aspekte ein, wobei der Einfluss der Kontextfaktoren berücksichtigt wird:

Schädigungen und Beeinträchtigungen von

  • Körperfunktionen und Körperstrukturen
  • Tätigkeiten (Aktivitäten)
  • Teilhabe (Partizipation)

Diese Schädigungen und Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit können aus mehreren Krankheitsbildern resultieren zusammensetzen. Sie können isoliert oder in mehreren Bereichen auftreten und verschiedene Ebenen betreffen. Daher stellt die Bestimmung der Reha-Bedürftigkeit einen komplexen Vorgang dar. Für die Rentenversicherung (als Träger der AHB) geht...

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