Bei Behandlungsbedürftigkeit des Kindes ist zu prüfen, ob eine medizinische Betreuung in der Einrichtung sichergestellt werden kann.

Liegt eine Indikation zur medizinischen Rehabilitation bei Kindern vor, ist für das Kind eine indikationsspezifische Rehabilitation zu empfehlen. Falls erforderlich kann die Mutter/der Vater als Begleitperson mit in die Rehabilitationseinrichtung für Kinder aufgenommen werden. Die Vorsorgebedürftigkeit der Mutter/des Vaters ist getrennt davon zu beurteilen.

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