Medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter können nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden. Dies sind insbesondere folgende Leistungen:

  • ambulante Vorsorgeleistungen in einem Kurort[1],
  • stationäre Vorsorgeleistungen[2],
  • sonstige Leistungen der Rentenversicherung[3],
  • Kur- oder Vorsorgemaßnahmen der Versorgungsämter oder der Sozialämter.[4]

Nicht anzurechnen sind alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation.

Eine vorzeitige Leistung ist möglich, soweit diese aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

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