Nach erfolgreicher Systemprüfung erhält der Software-Ersteller das GKV-Zertifikat "systemuntersucht" und eine Produkt Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID), die ein Jahr lang – bis zur nächsten Prüfung – gültig ist. Die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger überprüfen diese Nummer. Ist die Version nicht mehr gültig, werden die Meldungen abgewiesen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sind für alle Software-Ersteller grundsätzlich kostenfrei.

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