Um am sicheren Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen teilzunehmen, stellt der Arbeitgeber zunächst einen Antrag an das sog. ITSG-Trust Center. Dieses hat die Aufgabe, allen Teilnehmern am Datenaustausch authentische öffentliche Schlüssel bereitzustellen. Üblicherweise kann der Arbeitgeber über seine Entgeltabrechnungssoftware oder in der Abrechnungssoftware für Leistungserbringer oder in einem separaten Verschlüsselungstool ein elektronisches Zertifikat beim ITSG Trust Center beantragen.

Zur Überprüfung, der im Antrag angegebenen Betriebs- oder Zahlstellenummer oder des Institutionskennzeichens, ist bei einem Erstantrag eine Kopie des Vergabe- bzw. Zuteilungsbescheids vorzulegen, welcher dem Kunden von der zuständigen Vergabestelle ausgestellt wurde. Die Identität des vom Kunden benannten Ansprechpartners muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Beantragung stellt der vom Kunden benannte Ansprechpartner eine Kopie seines Ausweises, Reisepasses oder Führerscheins mit persönlicher Unterschrift bereit. Bei rein elektronischer Beantragung ist eine elektronische Signatur mit einem gültigen Zertifikat über die Online-Schnittstelle des Trust Centers bereitzustellen.

Die ITSG-Registrierungsstelle prüft die vorgelegten Angaben und leitet bei erfolgreicher Prüfung die Erstellung des Zertifikats ein. Danach signiert das Trust Center den öffentlichen Schlüssel mit einem eigenen Zertifikat und stellt den öffentlichen Schlüssel in das öffentliche Schlüsselverzeichnis.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge