Die Einzugsstelle bestätigt dem Arbeitgeber die Datenannahme in Form einer Weiterleitungsbestätigung. Wurden von den Annahmestellen in den Meldedaten keine Fehler festgestellt, erhält der Arbeitgeber eine positive Weiterleitungsbestätigung. Diese erfolgt ausschließlich über den Kommunikationsserver.

 
Praxis-Tipp

Zugangsfiktion der Meldung

Mit Weiterleitung einer Meldung an den Adressaten gilt die Meldung als dem Adressaten zugegangen. Der Arbeitgeber kann auf den weiteren Bearbeitungsablauf ab diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr nehmen.

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