Ist das Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst, dann zahlt die Krankenkasse neben dem Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 EUR auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Nettoverdienstausfall.[1]

[1] GR v. 6.12.2017-II i. d. F. v. 23.3.2022: Abschn. 9.2.4.9.2.

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