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OLG Hamm Beschluss vom 24.05.2007 - 1 UF 78/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Sorgerechtsentzug bei Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung eines schwerstbehinderten Kindes

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Entscheidung der Eltern über den Behandlungsabbruch bei einem im Koma liegenden Kind, das an einem irreversiblen apallischen Syndrom leidet, gehört zum verfassungsrechtlich geschützten Bereich elterlicher Verantwortung; ein Eingreifen des FamG ist nur unter den Voraussetzungen des § 1666 BGB möglich.

 

Normenkette

GG Art. 6; BGB §§ 1666, 1666a

 

Verfahrensgang

AG Minden (Beschluss vom 20.03.2007; Aktenzeichen 32 F 53/07)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 06.06.2007; Aktenzeichen 1 BvQ 18/07)

 

Tenor

Der am 20.3.2007 durch Zustellung bekannt gemachte Beschluss des AG - FamG - Minden wird aufgehoben. Das Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge wird eingestellt.

Auslagen werden nicht erstattet. Der Gegenstandswert beträgt 3.000 EUR.

 

Gründe

I. Das FamG hat den Beschwerdeführern mit dem angefochtenen Beschluss einen Teil der elterlichen Sorge für ihre Tochter K entzogen, nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge, und eine Pflegschaft eingerichtet. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Absicht der Eltern, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen bei K und ihre künstliche Ernährung beenden zu wollen mit der Konsequenz, dass das Kind sterbe, gefährde das Kindeswohl und überschreite den ihnen zuzubilligenden Ermessensspielraum. Ob und inwieweit künftig eine Wiederherstellung zumindest insoweit möglich sein werde, dass dem Kind zumindest eine basale Teilhabe am Leben ermöglicht werden könne, sei offen. Wegen des zugrundeliegende Sachverhalts und der vollständigen Gründe wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen.

II. Dagegen wenden sich die Eltern mit ihrer form- und fristgerecht...

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Kein Sorgerechtsentzug bei Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung eines schwerstbehinderten Kindes
Kein Sorgerechtsentzug bei Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung eines schwerstbehinderten Kindes

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