Bis zum 30.6.2024 wurden persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, die bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet wurden. Grundlage hierfür sind die Entgeltpunkte für Beitrittsgebietszeiten, die ebenfalls mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden und dann grundsätzlich zu persönlichen Entgeltpunkten (Ost) führten.

Seit dem 1.7.2024 gelten nach der Rentenangleichung im gesamten Bundesgebiet nur noch Entgeltpunkte und ein (einheitlicher) aktueller Rentenwert.

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