Die Pflegekasse hat durch Aufklärung und Auskunft

  • die Eigenverantwortung der Versicherten für eine gesunde Lebensführung zu unterstützen,
  • Versicherte und Angehörige in mit Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu beraten,
  • über die Pflegeleistungen sowie den Anspruch auf Übermittlung des Pflegegutachtens und der Präventions- und Rehabilitationsempfehlung zu informieren und
  • eine Leistungs- und Preisvergleichsliste der Leistungsbringer zu übermitteln.

Die Aufklärung und Auskunft ist möglich durch

  • Gespräche mit den Versicherten und/oder Angehörigen,
  • Beiträge in Mitgliederzeitschriften/Internet und
  • die Herausgabe von Informationsbroschüren.

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