Pflegepersonen und sonstige an der ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Pflegekursen. In den Pflegekursen werden Pflegekenntnisse vermittelt und den Pflegepersonen die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen auszutauschen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, entsprechende Kurse anzubieten.
Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Pflegekurse ist § 45 SGB XI. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene (GR v. 20.12.2022).
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