Die Versicherten haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig von Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie der erforderlichen Hilfe und wird vom Unfallversicherungsträger festgestellt.
Das monatliche Pflegegeld beträgt:
ab 1.7.2023 | 1.7.2022 bis 30.6.2023 | |
---|---|---|
alte Bundesländer | zwischen 426 EUR und 1.695 EUR | zwischen 408 EUR und 1.624 EUR |
neue Bundesländer | zwischen 418 EUR und 1.678 EUR | zwischen 395 EUR und 1.585 EUR |
Die Höhe wird jeweils der Entwicklung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen