Die Versicherten haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig von Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie der erforderlichen Hilfe und wird vom Unfallversicherungsträger festgestellt.

Das monatliche Pflegegeld beträgt:

 
  ab 1.7.2023 1.7.2022 bis 30.6.2023
alte Bundesländer zwischen 426 EUR und 1.695 EUR zwischen 408 EUR und 1.624 EUR
neue Bundesländer zwischen 418 EUR und 1.678 EUR zwischen 395 EUR und 1.585 EUR

Die Höhe wird jeweils der Entwicklung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

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