Bei stationärer Krankenhausbehandlung oder Unterbringung in einer Einrichtung der Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Werkstatt für behinderte Menschen wird das Pflegegeld grundsätzlich bis zum Ende des Folgemonats nach Aufnahme weitergezahlt und mit dem Ersten des Entlassungsmonats wieder aufgenommen. In Ausnahmefällen (bei Gefährdung der weiteren Versorgung) steht Pflegegeld auch während dieser Zeit zu.

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