Begriff

Physiotherapie ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln. Sie beinhaltet die Anwendung physikalischer Behandlungsmethoden zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Besserung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers. Die Physiotherapie orientiert sich an den natürlichen chemischen, physikalischen und mechanischen Mitteln (z. B. Wärme, Kälte, Licht, Luft, Massage, Krankengymnastik, Elektrizität) sowie an den anatomischen und physiologischen Gegebenheiten des Patienten. Die Behandlungen werden von Physiotherapeuten (früher Krankengymnasten) durchgeführt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Ein Anspruch auf Physiotherapie besteht für gesetzlich Krankenversicherte durch die Versorgung mit Heilmitteln nach § 32 SGB V. Die Heilmittel-Richtlinien enthalten nähere Bestimmungen, welche Maßnahmen der physikalischen Therapie verordnungsfähig sind. Anforderungen an die Zulassung als Erbringer von Heilmitteln enthalten die §§ 124, 125 SGB V sowie die dazu vom Spitzenverband Bund erlassenen Rahmenempfehlungen.

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