Begriff

Der Postulant ist ein Gläubiger, der die Aufnahme in einer Glaubensgemeinschaft anstrebt. Hierfür legt er eine Probezeit ab, das Postulat. Bei Fortsetzung folgt dem Postulat das Noviziat. Postulanten sind nicht satzungsmäßige Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft oder ähnlich religiösen Gemeinschaft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Relevante Vorschriften finden sich u. a. in § 5 Abs. 4 a Satz 2 SGB V über die Versicherungspflicht, § 20 Abs. 2 a SGB XI für die Pflegeversicherung, § 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI für die Rentenversicherung und § 26 Abs. 1 Nr. 5 SGB III für die Arbeitslosenversicherung.

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