Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Januar 2017 wurde eine Entgeltumwandlung von 250 EUR in eine Direktversicherung vereinbart.
Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu berechnen?
Ergebnis:
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direktversicherung weiterzuleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung in mindestens gleicher Höhe SV-Beiträge einspart.
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie jährliche Höchstbetrag 2025 liegt damit bei 7.728 EUR (8 % von 96.600 EUR) – monatlich 644 EUR, beitragsfrei bleiben höchstens 3.864 EUR (4 % von 96.600 EUR) – monatlich 322 EUR.
Arbeitgeberersparnis |
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Beiträge bei |
3.500,00 EUR |
3.250,00 EUR |
Krankenversicherung (7,3 % + 0,85 %) |
285,25 EUR |
264,88 EUR |
Rentenversicherung (9,3 %) |
325,50 EUR |
302,25 EUR |
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
45,50 EUR |
42,25 EUR |
Pflegeversicherung (1,8 %) |
63,00 EUR |
58,50 EUR |
Beiträge gesamt |
719,25 EUR |
667,88 EUR |
Arbeitgeberersparnis (20,55 % von 250 EUR) |
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51,37 EUR |
Er muss sich zudem mit dem Arbeitnehmer und dem Versicherungsunternehmen verständigen, ob der Zuschuss zusätzlich zu den 250 EUR gezahlt wird, entweder in den bestehenden oder in einen neuen Versicherungsvertrag oder ob der Zuschuss aus den 250 EUR herausgerechnet wird (Insich-Berechnung).
Variante 1
Der Versicherungsbetrag erhöht sich um den Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 250 EUR x 15 % = 37,50 EUR. Der gesamte Beitrag an die Direktversicherung beträgt 250 EUR + 37,50 EUR = 287,50 EUR. Diese sind im Jahr 2025 in voller Höhe steuer- und beitragsfrei.
Variante 2
Wie Variante 1, nur dass der Arbeitgeberzuschuss in einen neu abgeschlossenen Vertrag eingezahlt wird.
Variante 3
Der Gesamtbeitrag, der an die Direktversicherung abgeführt wird, bleibt gleich. Die Entgeltumwandlung reduziert sich um den Betrag des Arbeitgeberzuschusses. Es gibt 2 mögliche Rechenwege:
- 250 EUR : 115 % x 15 % = 32,61 EUR Arbeitgeberzuschuss; 250 EUR – 32,61 EUR = 217,39 EUR Entgeltumwandlung
- 250 EUR x 15 % = 37,50 EUR Arbeitgeberzuschuss; 250 EUR – 37,50 EUR = 212,50 EUR Entgeltumwandlung
Die SV-Ersparnis ist in allen 3 Varianten höher als der Zuschuss i. H. v. 15 %. Somit ist dieser vom Arbeitgeber in voller Höhe zu zahlen.