Sachverhalt
Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2024 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch am bundesweiten Feiertag Ostermontag nicht arbeitet.
Wie wirkt sich der Feiertag auf das Kurzarbeitergeld aus?
Ergebnis
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 60 %. Der Leistungsbetrag ergibt sich nach der Tabelle der BA als Differenzbetrag zwischen den maßgeblichen rechnerischen Leistungssätzen des pauschalierten monatlichen Sollentgelts und des pauschalierten monatlichen Istentgelts.
Für Ostermontag erhält der Arbeitnehmer Feiertagsvergütung zulasten des Arbeitgebers. Die Vergütung wird nicht von der Arbeitsagentur erstattet. Allerdings wird die Vergütung für diesen Tag nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt.
Für die Ermittlung der Vergütung für den Feiertag wird zunächst das Kurzarbeitergeld so ermittelt, als gäbe es gar keinen Feiertag.
Gerundetes Sollentgelt |
3.600,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt |
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1.450,05 EUR |
Gerundetes Istentgelt |
0,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt |
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0,00 EUR |
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = fiktives Kurzarbeitergeld |
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1.450,05 EUR |
Hinweis: Der April 2024 umfasst inkl. des Feiertags 22 Arbeitstage. Auf den Feiertag entfällt von dem fiktiven Kurzarbeitergeld (1.450,05 EUR : 22 x 1 =) 65,91 EUR. In dieser Höhe ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Feiertagsvergütung verpflichtet. Dafür erhält er keine Erstattung von der Arbeitsagentur.
Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Die Feiertagsvergütung stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:
Die Feiertagsvergütung ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in allen Sozialversicherungszweigen. Der Arbeitgeber entrichtet dafür die Beiträge jedoch in voller Höhe allein. Er erhält dafür keine Erstattung der Beiträge von der Arbeitsagentur.
Im nächsten Schritt wird das tatsächliche Kurzarbeitergeld ermittelt. Dabei wird als Istentgelt die "normale" Vergütung für den Feiertag angesetzt.
Gerundetes Sollentgelt |
3.600,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt |
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1.450,05 EUR |
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Gerundetes Istentgelt (3.600 EUR : 22 Arbeitstage x 1 Feiertag = 163,64 EUR) |
160,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt |
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76,80 EUR |
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = Kurzarbeitergeld |
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1.373,25 EUR |
Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Es unterliegt als Entgeltersatzleistung aber dem steuerlichen Progressionsvorbehalt, d. h. es wird als Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:
- SV-Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld sind zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung. Als beitragspflichtige Einnahme ist ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Istentgelt zugrunde zu legen.
- Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden SV-Beiträge (einschließlich des Zusatzbeitrags zu Krankenversicherung) sind allein vom Arbeitgeber zu tragen.
Brutto-Sollentgelt |
3.600,00 EUR |
Abzgl. fiktives Brutto-Istentgelt |
- 160,00 EUR |
Differenz |
3.440,00 EUR |
Fiktives Entgelt für Beitragsberechnung Kurzarbeitergeld (3.440 EUR x 80 %) |
2.752,00 EUR |
Beitragspflichtige Einnahmen |
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KV / PV |
RV |
ALV |
SV Entgelt |
65,91 EUR |
65,91 EUR |
65,91 EUR |
SV Fiktives Entgelt |
2.752,00 EUR |
2.752,00 EUR |
0,00 EUR |
SV Gesamt |
2.817,91 EUR |
2.817,91 EUR |
65,91 EUR |