(1) Indikationen zur Anwendung von Psychotherapie gemäß Abschnitt B und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß Abschnitt C der Richtlinie bei der Behandlung von Krankheiten können nur sein:
1. |
Affektive Störungen: depressive Episoden, rezidivierende depressive Störungen, Dysthymie; |
2. |
Angststörungen und Zwangsstörungen; |
3. |
Somatoforme Störungen und Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen); |
4. |
Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen; |
5. |
Essstörungen; |
6. |
Nichtorganische Schlafstörungen; |
7. |
Sexuelle Funktionsstörungen; |
8. |
Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen; |
9. |
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend. |
(2) 1Psychotherapie kann neben oder nach einer somatisch ärztlichen Behandlung von Krankheiten oder deren Auswirkungen angewandt werden, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen pathogenetischen Anteil daran haben und sich ein Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie bietet; Indikationen hierfür können nur sein:
3. |
Seelische Krankheit als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe. |
4. |
Schizophrene und affektive psychotische Störungen. |
(3) Psychotherapie ist als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn:
2. |
sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder der beruflichen oder schulischen Förderung dient, |
3. |
sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung sowie der Paar- und Familienberatung dient. |
(4) Soll Psychotherapie im Rahmen einer die gesamten Lebensverhältnisse umfassenden psychosozialen Versorgung erbracht werden, so ist diese Psychotherapie nur dann und soweit eine Leistung der GKV, als sie der Behandlung von Krankheit im Sinne dieser Richtlinie dient.
(5) Verhaltensweisen, die als psychosoziale Störung in Erscheinung treten, sind nur dann Gegenstand von Psychotherapie nach Abschnitt B und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung nach Abschnitt C der Richtlinie, wenn sie Ausdruck einer psychischen Erkrankung sind.
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