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Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

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§ 1 Rechtsgrundlage und Regelungsgegenstand

 

(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt die nachfolgenden Regelungen auf der Grundlage von § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 sowie Absatz 6 und Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

 

(2) Gegenstand dieser Regelungen sind der Inhalt, der Umfang und das Datenformat sowie das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung des jährlich zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsberichts der zugelassenen Krankenhäuser.

§ 2 Ziele

1Zielsetzung des Qualitätsberichts ist eine Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus. 2Der Qualitätsbericht ist eine Informations- und Entscheidungshilfe sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Leistungserbringer im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Regelungen bezeichnet der Ausdruck:

 

1.

"Krankenhaus" ein nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus mit einem oder mehreren Standorten;

 

2.

"Standortverzeichnis" das bundesweite Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß § 293 Absatz 6 SGB V;

 

3.

"Standortnummer" das jeden Standort eines Krankenhauses gemäß der Vereinbarung nach § 2a Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) in Verbindung mit dem Standortverzeichnis gemäß § 293 Absatz 6 SGB V eindeutig identifizierende Kennzeichen;

 

4.

"Krankenhausstandort" den Standort eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses, der im Standortverzeichnis mit einer Standortnummer mit dem Vorgabewert 000 an der siebten bis neunten Stelle geführt wird;

 

5.

"Qualitätsbericht" die Daten des standortspezifischen Qualitätsberichts eines Krankenhauses;

 

6.

"Annahmestelle Qb" die vom G-BA gemäß § 7 beauftragte Stelle;

 

7.

"Berichtsjahr" das Kalenderjahr, über das im Qualitätsbericht zu berichten ist;

 

8...

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