Nach der Rentenanpassung zum 1.7.2017 betrug der aktuelle Rentenwert (Ost) mit 29,69 EUR rund 95,7 % des Westwertes, der zum gleichen Zeitpunkt bei 31,03 EUR lag. Die Angleichung erfolgte nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz in 7 Schritten.

Im ersten Schritt wurde bei der Rentenanpassung zum 1.7.2018 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 95,8 % des Westwerts angehoben. In den weiteren festgelegten Angleichungsschritten sollte der Verhältniswert jedes Jahr zum 1.7. um 0,7 % angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1.7.2024 genau 100 % des – dann maßgebenden – aktuellen Rentenwerts erreicht hätte.

 
Zeitpunkt Verhältnis aktueller Rentenwert (Ost) zu aktuellem Rentenwert
1.7.2018 95,8 %
1.7.2019 96,5 %
1.7.2020 97,2 %
1.7.2021 97,9 %
1.7.2022 98,6 %
1.7.2023 99,3 %
1.7.2024 100 %

Zusätzlich war im Rahmen einer Vergleichsprüfung bei jedem Angleichungsschritt auch die tatsächliche Ost-Lohnentwicklung bei den Rentenanpassungen in den neuen Bundesländern zu berücksichtigen. Fällt diese Ost-Lohnentwicklung sehr günstig aus, können dadurch die Verhältniswerte der festgelegten Angleichungsschritte übertroffen werden und es ergäbe sich eine geringere Differenz zum Rentenwert im Westen. Insgesamt war aber garantiert, dass durch die Stufenangleichung spätestens zum 1.7.2024 ein einheitlicher aktueller Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird (abgeleitet aus dem Westwert).

2.1.1 Erster Angleichungsschritt zum 1.7.2018

Bei der Rentenanpassung zum 1.7.2018 ergab sich infolge der Vergleichsprüfung ein höherer aktueller Rentenwert (Ost). Bei einer Anwendung des Verhältniswertes von 95,8 % zum aktuellen Rentenwert (1.7.2018: 32,03 EUR) hätte sich rechnerisch ein aktueller Rentenwert (Ost) von 30,68 EUR ergeben, durch die Vergleichsprüfung sind es letztlich aufgrund einer guten Lohnentwicklung im Osten 30,69 EUR. Damit ergibt sich ein Anpassungssatz (Ost) von 3,37 % (statt 3,33 %).

2.1.2 Zweiter Angleichungsschritt zum 1.7.2019

Bei der Rentenanpassung zum 1.7.2019 ergab sich bei der Vergleichsprüfung ein aktueller Rentenwert (Ost) von 31,85 EUR, was einer Anpassung von 3,78 % entsprochen hätte. Der aktuelle Rentenwert (Ost) muss zum 1.7.2019 aber bei mind. 96,5 % des aktuellen Rentenwerts liegen. Das ergibt einen aktuellen Rentenwert (Ost) von 31,89 EUR (96,5 % von 33,05 EUR). Dies entspricht einer Anpassung von 3,91 %.

2.1.3 Dritter Angleichungsschritt zum 1.7.2020

Bei der Rentenanpassung zum 1.7.2020 ergab sich bei der Vergleichsprüfung ein aktueller Rentenwert (Ost) von 33,13 EUR, was einer Anpassung von 3,89 % entsprochen hätte. Der aktuelle Rentenwert (Ost) muss zum 1.7.2020 aber bei mind. 97,2 % des aktuellen Rentenwerts liegen. Das ergibt einen aktuellen Rentenwert (Ost) von 33,23 EUR (97,2 % von 34,19 EUR). Dies entspricht einer Anpassung von 4,20 %.

2.1.4 Vierter Angleichungsschritt zum 1.7.2021

Bei der Rentenanpassung zum 1.7.2021 ergab sich bei der Vergleichsprüfung ein aktueller Rentenwert (Ost) von 32,78 EUR, was einer negativen Anpassung entsprochen hätte. Der aktuelle Rentenwert (Ost) muss zum 1.7.2021 aber bei mind. 97,9 % des aktuellen Rentenwerts liegen. Das ergibt einen aktuellen Rentenwert (Ost) von 33,47 EUR (97,9 % von 34,19 EUR). Dies entspricht einer Anpassung von 0,72 %.

2.1.5 Fünfter Angleichungsschritt zum 1.7.2022

Bei der Rentenanpassung zum 1.7.2022 ergab sich bei der Vergleichsprüfung ein aktueller Rentenwert (Ost) von 35,45 EUR, was einer Anpassung von 5,92 % entsprochen hätte. Der aktuelle Rentenwert (Ost) muss zum 1.7.2022 aber bei mind. 98,6 % des aktuellen Rentenwerts liegen. Das ergibt einen aktuellen Rentenwert (Ost) von 35,52 EUR (98,6 % von 36,02 EUR). Dies entspricht einer Anpassung von 6,12 %.

2.1.6 Sechster Angleichungsschritt zum 1.7.2023

Zur Rentenanpassung zum 1.7.2023 hätte sich bei Anwendung des Verhältniswertes von 99,3 % ein aktueller Rentenwert von 37,34 EUR ergeben, was einer Anpassung von 5,12 % entsprochen hätte. Aufgrund der guten Ost-Lohnentwicklung ergibt sich aber ein höherer aktueller Rentenwert (Ost), konkret in Höhe von 37,82 EUR. Dieser Wert wiederum ist zu begrenzen auf den aktuellen Rentenwert (West) zum 1.7.2023 in Höhe von 37,60 EUR. Ein aktueller Rentenwert (Ost) von 37,60 EUR entspricht einem Anpassungssatz von 5,86 %.

Somit kommt es, anders als erwartet, bereits zum 1.7.2023 – was die Höhe der aktuellen Rentenwerte betrifft – zu einer Rentenangleichung. Gleichwohl existieren bis zum 30.6.2024 weiterhin 2 unterschiedliche Rentenwerte, einmal der aktuelle Rentenwert (Ost) und einmal der aktuelle Rentenwert als Wert für den Westen.

2.1.7 Siebter Angleichungsschritt zum 1.7.2024

Zur Rentenanpassung zum 1.7.2024 kam es zur finalen Angleichung. Der aktuelle Rentenwert steigt von 37,60 EUR auf 39,32 EUR. Der aktuelle Rentenwert (Ost), der in der Zeit vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 ebenfalls 37,60 EUR betrug, wird ab 1.7.2024 durch den aktuellen Rentenwert ersetzt.

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