Die Endstufe der Übertragung des Wirkungsgrades der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde im Jahr 2014 erreicht. Maßgebende Rechtsgrundlage ist seit dem 1.7.2014 § 68 SGB VI. Der neu zu bestimmende aktuelle Rentenwert wird danach über folgende Formel ermittelt:

Dabei ist AVA 2012 der Altersvorsorgeanteil i. H. v. 4 %, der im Rahmen der steuerlichen Förderung bei Arbeitnehmern bereits im Jahr 2008 erreicht wurde.

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