Die Geschäftsstellen der Sozialgerichte und der Bundesverband der Rentenberater e. V. erteilen Auskunft darüber, wer als Rentenberater registriert ist. Auch dem Rechtsdienstleistungsregister – einem öffentlichen, elektronisch geführten und kostenlosen Register – kann entnommen werden, wer als Rentenberater und in welchem Umfang (ggf. als registrierter Erlaubnisinhaber) registriert ist.

Gesetzliche Regelungen zur Rechtsberatung sind erforderlich, weil die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig – ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher, entgeltlicher oder unentgeltlicher Tätigkeit – grundsätzlich nur von Personen wahrgenommen werden darf, die über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Ziel ist es, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

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