1.1 Berechnungselemente
Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente:
- den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist;
- den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt;
- die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und Zuschlägen an Entgeltpunkten ergeben – diese werden mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt und ergeben so die persönlichen Entgeltpunkte und
- den aktuellen Rentenwert, der den monatlichen Betrag für einen Entgeltpunkt wiedergibt und in der Regel zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt wird.[1]
S. Rentenanpassung.
1.2 Versicherungszeiten
Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für:
- Versicherungszeiten ohne Beitrittsgebietszeiten
Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert - Versicherungszeiten im Beitrittsgebiet
Persönliche Entgeltpunkte (Ost) × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
1.3 Versicherungszeiten West/Ost
Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente.
Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024
Summe der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben | 45,0000 |
x Zugangsfaktor | 1,0 |
= persönliche Entgeltpunkte/persönliche Entgeltpunkte (Ost) | 45,0000 |
x Rentenartfaktor | 1,0 |
x aktueller Rentenwert | 39,32 EUR |
= Monatsbetrag der Rente (Brutto) | 1.769,40 EUR |
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