Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente:
- den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist;
- den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt;
- die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und Zuschlägen an Entgeltpunkten ergeben – diese werden mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt und ergeben so die persönlichen Entgeltpunkte und
- den aktuellen Rentenwert, der den monatlichen Betrag für einen Entgeltpunkt wiedergibt und in der Regel zum 1.7. eines Jahres neu bestimmt wird.[1]
S. Rentenanpassung.
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