Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente.
Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024
Summe der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben | 45,0000 |
x Zugangsfaktor | 1,0 |
= persönliche Entgeltpunkte/persönliche Entgeltpunkte (Ost) | 45,0000 |
x Rentenartfaktor | 1,0 |
x aktueller Rentenwert | 39,32 EUR |
= Monatsbetrag der Rente (Brutto) | 1.769,40 EUR |
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