Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024

 
Summe der Entgeltpunkte aus dem Erwerbsleben 45,0000
x Zugangsfaktor 1,0
= persönliche Entgeltpunkte/persönliche Entgeltpunkte (Ost) 45,0000
x Rentenartfaktor 1,0
x aktueller Rentenwert 39,32 EUR
= Monatsbetrag der Rente (Brutto) 1.769,40 EUR

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