Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird. Liegen diesen Zeiten Verdienste im Beitrittsgebiet zugrunde, ergeben sich daraus gem. § 254 d SGB VI persönliche Entgeltpunkte (Ost).

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