Zusammenfassung
Das Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. das Verhältnis einer verfügbaren Standardrente zu dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ist ein wichtiger Indikator in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich dabei nicht um ein bestimmtes Niveau individueller Renten zum letzten Verdienst, sondern vielmehr um eine abstrakte Kenngröße, mit der die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dargestellt und gemessen werden kann. Gesetzlich ist bestimmt, dass das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 einen Wert von 48 % nicht unterschreiten darf. Zugleich ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, bei einem erkennbaren Unterschreiten eines Sicherungsniveaus von 43 % bis zum Jahr 2030 anlässlich der Vorausberechnung im Rentenversicherungsbericht den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses Wertes vorzuschlagen.
Sozialversicherung: Wie sich das Sicherungsniveau vor Steuern berechnet, ist in § 154 Abs. 3a SGB VI bestimmt. Das Mindestsicherungsniveau von 48 % bis zum Jahr 2025 sowie die Niveausicherungsuntergrenze von 43 % bis zum Jahr 2023 ist in § 154 Abs. 3 SGB VI geregelt.
1 Niveau bis 31.12.2004
Bis zum 31.12.2004 wurde das Rentenniveau noch unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Steuerbelastung ermittelt (Nettorentenniveau).
Verfügbare Standardrente war die um den durchschnittlichen Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung und die ohne Berücksichtigung weiterer Einkünfte durchschnittlich zu zahlenden Steuern geminderte Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten.
Diese verfügbare Standardrente war zu dem unter Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils zur zusätzlichen Altersvorsorge vorausberechneten jahresdurchschnittlichen Nettoentgelt ins Verhältnis zu setzen. Bei dem vorausberechneten jahresdurchschnittlichen Nettoentgelt handelte es sich um das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 SGB VI, dieses wurde um die durchschnittlich darauf entfallenden Steuern sowie um den durchschnittlich zu entrichtenden Arbeitnehmersozialbeitrag einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge gemindert.
Wenn in der mittleren Variante der 15-jährigen Vorausberechnungen des jährlich zu erstellenden Rentenversicherungsberichts absehbar war, dass dieses Verhältnis einen Wert von 67 % unterschreiten wird, musste die Bundesregierung tätig werden.
2 Niveau ab 1.1.2005
Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem 1.1.2005 kann künftig nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Daher wird gegenwärtig ein Nettorentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern (Sicherungsniveau vor Steuern) ausgewiesen.
Das neue Rentenniveau wird als Verhältnis zwischen
- verfügbarer Standardrente – als Regelaltersrente aus 45 Entgeltpunkten x aktueller Rentenwert, vermindert um den Beitragsanteil des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung – und dem
- verfügbaren Durchschnittsentgelt – d. h. unter Berücksichtigung der Beiträge der Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken- und Pflege- und Arbeitslosenversicherung –
des jeweils betreffenden Kalenderjahres definiert. Sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Rentner werden also die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt, die Werte für das neue Rentenniveau sind dementsprechend niedriger.