(1) Im Rahmen der Krankenhausbehandlung sind folgende Methoden von der Erbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen, wobei die Durchführung klinischer Studien hiervon unberührt bleibt:

 

1

Autologe Chondrozytenimplantation (ACI)

 

1.1

ACI am Fingergelenk

 

1.2

ACI am Schultergelenk

 

1.3

ACI am Großzehengrundgelenk

 

1.4

ACI am Sprunggelenk

 

1.5

Kollagengedeckte und periostgedeckte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk

 

2

Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)

 

2.1

HBO bei Myokardinfarkt

 

2.2

HBO bei Erstmanifestation eines Neuroblastoms im Stadium IV

 

2.3

HBO beim Weitwinkelglaukom

 

2.4

HBO beim Morbus Perthes

 

2.5

HBO beim Schädelhirntrauma

 

2.6

Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom

Unberührt von diesem Ausschluss bleibt die hyperbare Sauerstofftherapie zur zusätzlichen Behandlung des diabetischen Fußsyndroms, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Läsion des diabetischen Fußsyndroms muss bis zur Gelenkkapsel oder Sehnen vorgedrungen sein.
  • Es muss eine leitliniengerechte Wundversorgung in einer zur Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Einrichtung durchgeführt worden sein, während der keine Wundheilungstendenz erkennbar war.
  • Im Falle einer Infektion der Läsion muss eine wirksame antibiotische Therapie eingeleitet worden sein.
  • Liegt eine relevante makroangiopathische Komponente des Fußsyndroms vor, muss vor der Durchführung der hyperbaren Sauerstofftherapie sichergestellt sein, dass alle Möglichkeiten geeigneter angioplastischer oder operativer Verfahren ausgeschöpft worden sind, um die bestmögliche Durchblutung des Fußes zu gewährleisten.
  • Es darf kein belastbarer Hinweis darauf bestehen, dass während des Zeitraums der hyperbaren Sauerstofftherapie die Maßnahmen der Druckentlastung und der leitliniengerechten Wundversorgung nicht durchgeführt werden können.
 

2.7

HBO bei Brandwunden

 

2.8

HBO bei idiopathischer Femurkopfnekrose des Erwachsenen

 

3

Protonentherapie

 

3.1

Protonentherapie bei Hirnmetastasen

 

3.2

Protonentherapie bei Oropharynxtumoren

 

3.3

Protonentherapie bei Uveamelanom, welches für eine Brachytherapie mit 125Jod- oder 106Ruthenium-Applikation geeignet ist

 

3.4

Protonentherapie beim Rektumkarzinom

Unberührt von diesem Ausschluss bleiben Patienten mit

  • Lokalrezidiv eines Rektumkarzinoms ohne Nachweis von hämatogenen Metastasen oder
  • fortgeschrittener Erkrankung und unbeherrschbarer Symptomatik aufgrund des Lokalrezidivs

bei Feststellung durch eine krankenhausinterne Fallkonferenz, dass das therapeutische Ziel voraussichtlich nicht mit anderen Maßnahmen zu erreichen ist. Es gilt die Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Durchführung der Protonentherapie in Krankenhäusern bei der Indikation Rektumkarzinom gemäß §137 Abs.1 Satz 3 Nr. 2 SGB V.

 

3.5

Protonentherapie beim Mammakarzinom

 

3.6

Protonentherapie beim operablen hepatozellulären Karzinom

 

3.7

Protonentherapie bei altersabhängiger Makuladegeneration

 

3.8

Protonentherapie beim operablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom

 

3.9

Protonentherapie beim inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom des UICC Stadiums IV

 

3.10

Protonentherapie bei Lebermetastasen

 

4.

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT)

 

4.1

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zur Bestimmung des Tumorstadiums des kleinzelligen Lungenkarzinoms (SCLC) einschließlich der Detektion von Lungenfernmetastasen bei Patienten, bei denen bereits vor der PET-Diagnostik kein kurativer Therapieansatz mehr möglich erscheint.

 

4.2

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Nachweis bei begründetem Verdacht auf ein Rezidiv eines primär kurativ behandelten kleinzelligen Lungenkarzinoms.

Unberührt von diesem Ausschluss bleiben Patienten mit begründetem Verdacht auf ein Rezidiv, bei denen durch andere bildgebende diagnostische Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.

 

4.3

Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei malignen Lymphomen mit Ausnahme der Anwendung

  • bei Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung
  • zum initialen Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
  • bei Kindern und Jugendlichen
  • zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie
 

5.

Die beiden Hybrid-Laser-Verfahren Kalium Titanyl Phosphat/Neodymium yttrium aluminium garnet (KTP/Nd:YAG) und Kontakt-Laser-Ablation/Visuelle Laser-Ablation (CLAP/VLAP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

6.

Interstitielle Laserkoagulation (ILK) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

7.

Holmium-Laserablation (HoLAP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

8.

Holmium-Laser Blasenhalsinzision (HoBNI) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

9.

Transurethrale Radiofrequente Nadelablation (TUNA) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS)

 

10.

Fokussierter Ultras...

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