Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung und Erziehung, Beteiligung, Förderung und Schutz. Sie benötigen Freiräume, die sie selbst gestalten können. Eine kinder- und jugendgerechte Gesellschaft investiert in die Zukunft junger Menschen.
Politik für junge Menschen setzt auf rechtliche Rahmenbedingungen und auf eine angemessene Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie soll die Bedürfnisse und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv aufgreifen. Es gilt Politik für, mit und von jungen Menschen zu gestalten. Die umfassende Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ist in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene eine zentrale Vorgabe.
Außerschulische Lern- und Bildungsorte befähigen junge Menschen zu einer aktiven Beteiligung und Teilhabe, indem sie ausgehend von den Lebenslagen junger Menschen die Entwicklung sozialer, kultureller, interkultureller, politischer sowie Gender- und Medienkompetenzen fördern. Sie bieten im Zusammenspiel mit familiären und formalen Bildungsprozessen eine Voraussetzung dafür, dass junge Menschen eigene Standpunkte entwickeln und vertreten sowie ihre Verantwortung für eine demokratische Gesellschaft der Vielfalt und für deren Weiterentwicklung wahrnehmen können. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) soll junge Menschen unterstützen Räume außerhalb formaler Bildung zu nutzen, die sie in ihren individuellen, sozialen und kulturellen Bedarfen anerkennen, in der Entwicklung ihrer Stärken fördern und ihnen Kompetenzen für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsfähiges Handeln vermitteln.
Kinder- und Jugendhilfe unterstützt die gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen. Sie ist darauf ausgerichtet, dass junge Menschen befähigt werden, mit den Herausforderungen moderner Gesellschaften eigenständig und verantwortungsbewusst umzugehen und junge Menschen mit zeitgemäßen Konzepten vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Förderung aus dem KJP soll die dafür auf Bundesebene erforderlichen fachlichen Voraussetzungen schaffen und dazu beitragen, dass alle jungen Menschen gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird. Dies schließt die in Deutschland geborenen Kinder und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund sowie alle nach Deutschland zugewanderte und geflohene junge Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein. Junge Menschen und ihre Familien, die vor Krieg und Terror geflohen sind, bedürfen einer besonderen Unterstützung.
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes
Der Bund hat nach § 83 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) – SGB VIII – die Aufgabe, die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Instrument des Bundes zur Erfüllung dieser Aufgaben auf dem gesamten Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe.
Aus dem KJP werden bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe gefördert, die ihre Aufgaben in ihren jeweiligen Strukturen und mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Einrichtungen sowie entsprechend ihres verbandlichen Auftrages und Selbstverständnisses umsetzen.
Die bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe wird mit den hierfür vorgesehenen finanziellen Mitteln gesichert und gestärkt. Der Bund trägt damit dazu bei, dass in der Breite der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe fachliche und fachpolitische Weiterentwicklungen erfolgen und umgesetzt werden können. Die bundeszentralen Verbände und Fachorganisationen übernehmen dabei Aufgaben vor allem im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene, der Vernetzung, der Umsetzung fachlicher Standards und der fachpolitischen Interessenvertretung auf Bundesebene.
Die Kinder- und Jugendhilfe basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip sowie auf der Anerkennung der Autonomie ihrer freien Träger. Hierbei sind die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen zentrale Grundprinzipien der Bundesförderung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung der bundeszentralen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe dient vor diesem Hintergrund sowohl der Sicherung der Pluralität der Angebote wie auch dem Anliegen, angemessen und wirkungsvoll auf spezifische Situationen und sich verändernde Rahmenbedingungen des Aufwachsens von jungen Menschen reagieren zu können.
Der KJP trägt durch Förderung überregionaler Veranstaltungen, Strukturen und anderer Aufgaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bei. In diesem Kontext wird die Tätigkeit gesetzlicher Gremien nach § 83 (Bundesjugendkuratorium) und § 84 (J...