Ziel des RSA ist es, alle Krankenkassen so zu stellen, als hätten sie die gleichen Versichertenstrukturen. Es sollen die Krankenkassen entlastet werden, die besonders viele alte, gering verdienende Mitglieder und viele beitragsfrei mitversicherte Familienangehörigen haben. Der RSA soll die Krankenkassen belasten, die besonders viele junge, besser verdienende Mitglieder und wenige beitragsfreie Familienangehörige versichern. Unterschiedliche Risikostrukturen der einzelnen Krankenkassen sollen sich nicht in unterschiedlicher Beitragsbelastung niederschlagen, wenn die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht oder den Finanzbedarf übersteigt.

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