Verfahrensgang

SG Dresden (Urteil vom 21.11.1997; Aktenzeichen S 16 KR 2/97)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 21.11.1997 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagten haben der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren als Gesamtschuldner zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Abschluss eines Versorgungsvertrages für eine geriatrische Rehabilitationsklinik.

Die Klägerin beabsichtigt, in Plauen/Vogtland eine geriatrische Rehabilitationsklinik mit 60 vollstationären und 20 teilstationären Behandlungsplätzen einzurichten. Das Vorhaben steht derzeit noch in der Planung. Unter dem 12.07.1995 stellte sie bei den Beklagten den Antrag auf Abschluss eines entsprechenden Versorgungsvertrages.

Die Konzeption der geplanten Klinik „Geriatrisches Zentrum Plauen”, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, sieht folgende Indikationen für die Erforderlichkeit einer geriatrischen Rehabilitation vor:

Cerebro-vasculäre und neurologische Erkrankungen

  • Hemiplegien jeglicher Schwere mit oder ohne Aphasie, arteriosklerotisch, embolisch oder thrombotisch bedingt, mit oder ohne Krampfanfälle,
  • Hemiplegien nach Hirnblutungen hypertensiv oder aneurysmatisch, nach Schädel-Hirn-Traumen oder neurochirurgischen Eingriffen wegen benigner Diagnose,
  • Degenerative Kleinhirnerkrankungen mit Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen und Gehunsicherheit

Morbus-Parkinson

- Parkinsonsyndrom jeglicher Schwere

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • arteriosklerotische und hypertensive Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz, Angina pectoris,
  • Arterielle Verschlusskrankheit mit Amputation.

Erkrankungen des Bewegungsapparates

  • Gelenkerkrankungen, rheumatischer oder degenerativer Genese mit Bewegungseinschränkungen
  • Zustand nach Schenkelhalsfraktur oder Hüftgelenksersatz

Stoffwechselerkrankungen mit Komplikationen

  • z.B. Diabetes mellitus
  • schwere Osteoporose mit immobilisierenden Schmerzen.

Nach dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) aus dem Jahre 1994, auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, sind für die geriatrische Versorgung sowohl rehabilitative Einrichtungen als auch akut-geriatrische Abteilungen in Krankenhäusern erforderlich. Für die Bundesrepublik Deutschland ist für die Geriatrie ein Bettenschlüssel von 0,6 auf 1.000 Einwohner gefordert.

Der Freistaat Sachsen hat, bezugnehmend auf die im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (SMS) in den Jahren 1992 und 1993 erarbeiteten „Leitlinien zur geriatrischen Betreuung im Freistaat Sachsen” (Leitlinien), eine „Konzeption zur geriatrischen Hilfe” veröffentlicht. Schließlich hat der AOK-Landesverband unter dem 19.05.1994 einen als „ersten unverbindlichen Entwurf” bezeichneten „Geriatrieplan für den Freistaat Sachsen” (Bl. 183 ff. SG-Akte) herausgegeben. Danach ergibt sich für den Regierungsbezirk Chemnitz, dem die Stadt Plauen und der Vogtlandkreis angehören, in der Geriatrischen Rehabilitation ein Gesamtbestand von 160 bis 240 in Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung (Geriatrische Abteilungen) gelegenen Krankenhausbetten; dies entspricht einem Bestand von 0,92 bis 1,39 Betten (pro 10.000 Einwohner) in geriatrischen Abteilungen. Unter Heranziehung der Leitlinien (23,2 Betten/100.000 Einwohner [EW]; 4,64 Mio. Einwohner) ist daraus ein Bettenbedarf von 1.077 (Sachsen) und von 401 (Bezirk Regierungsbezirk Chemnitz) ausgeführt. Gemessen an weiteren Geriatriekonzepten aus anderen Bundesländern, die höhere Bettenzahlen für erforderlich erachten (Baden-Württemberg: 25/100.000 EW; Saarland: 43,19/100.000 EW), ergeben sich entsprechend höhere Bedarfszahlen. Auf die vorgenannten Unterlagen wird im Übrigen wegen der Einzelheiten Bezug genommen.

Das Geriatrische Zentrum Plauen steht derzeit in der Planung. Nach der Konzeption ist ein Neubau in der Nähe des Vogtlandklinikums (Stadt Plauen) vorgesehen. Beschäftigt werden sollen 55 bis 60 Vollzeitmitarbeiter. Hierzu gehören der ärztliche Dienst, der Pflegedienst, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Krankengymnastik, Ernährungsberatung und Sozialberatung. Weiter war der vorgelegten Konzeption, welche die Klägerin den Beklagten mit der Antragstellung vorgelegt hat, eine detaillierte Darstellung des Klinikprofils einschließlich der vorgesehenen Raumstruktur beigefügt. Die vorstehende Konzeption gewährleistet, wie auch die Beklagten einräumen, eine leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.

Mit Schreiben vom 12.09.1995 (ohne Rechtsmittelbelehrung) haben die Beklagten den Antrag abgelehnt. Die Landesverbände der Krankenkassen in Sachsen hielten an ihrem Beschluss fest, geriatrische Reha-Einrichtungen vorerst nur in den drei großen Ballungszentren Dresden, Leipzig und Chemnitz modellhaft zu erproben. Auf Grund der hierbei gewonnenen Erfahrungen werde sich zeigen, ob diese spezielle Form der Rehabilitation geeignet sei.

Die Stadt Plauen unterstützt das Vorhaben...

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